ACCESSOIRES4X4.CH – SWISSKINGS
Version 2026
PRÄAMBEL
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend die «AGB») regeln sämtliche Verkäufe, die abgeschlossen werden zwischen:
DS DESIGN SERVICE SA
Chemin des Bresoleys 24
1896 Vouvry
Schweiz
Handelsregister: CH-429.047.645
(nachfolgend «der Verkäufer»)
und
jeder natürlichen oder juristischen Person, die einen Kauf auf der Website accessoires4x4.ch, Swisskings oder einem anderen von DS DESIGN SERVICE SA betriebenen Vertriebskanal tätigt (nachfolgend «der Kunde»).
Jede Bestellung beinhaltet die vorbehaltlose Annahme der vorliegenden AGB.
ARTIKEL 1 – ANWENDUNGSBEREICH
Die vorliegenden AGB gelten für sämtliche von DS DESIGN SERVICE SA gegenüber privaten oder gewerblichen Kunden getätigten Verkäufe.
Sie gelten insbesondere für den Verkauf von:
- Dachzelten;
- Vorzelten;
- Anbauten;
- Dachträgern;
- Campingausrüstung;
- 4x4-Zubehör;
- Fahrzeugteilen und -zubehör;
- Outdoor-Ausrüstung;
- allen weiteren vom Verkäufer vertriebenen Produkten.
Die vorliegenden AGB haben Vorrang vor jeglichem widersprechenden Dokument des Kunden, sofern nicht zuvor eine schriftliche Vereinbarung des Verkäufers getroffen wurde.
ARTIKEL 2 – GESCHÄFTSFÄHIGKEIT DES KUNDEN
Der Kunde erklärt:
- mindestens 18 Jahre alt zu sein;
- über die zum Vertragsabschluss erforderliche Geschäftsfähigkeit zu verfügen;
- bei der Bestellung zutreffende Angaben zu machen.
Wird eine Bestellung im Namen einer Gesellschaft, eines Vereins oder einer anderen juristischen Person aufgegeben, erklärt die bestellende Person, über sämtliche erforderlichen Vollmachten zu verfügen, um diese Einheit zu verpflichten.
Der Verkäufer kann nicht für Folgen haftbar gemacht werden, die sich aus unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Kunden ergeben.
ARTIKEL 3 – PRODUKTE
Die auf der Website abgebildeten Fotografien, Videos, Illustrationen, Schemata, 3D-Darstellungen, technischen Beschreibungen und Verkaufsunterlagen dienen lediglich der Veranschaulichung.
Zwischen den dargestellten Abbildungen und den tatsächlich gelieferten Produkten können geringfügige Abweichungen bestehen, ohne dass dies einen Mangel an Vertragsmässigkeit darstellt.
Der Verkäufer behält sich das Recht vor, jederzeit Folgendes zu ändern:
- die technischen Eigenschaften;
- die Farben;
- die Materialien;
- das mitgelieferte Zubehör;
- die Herstellungsmethoden;
ohne Verpflichtung, bereits gelieferte oder bestellte Produkte abzuändern.
Die angegebenen Gewichte, Abmessungen und technischen Eigenschaften dienen lediglich der Veranschaulichung und können aufgrund der industriellen Fertigungsprozesse geringfügige Abweichungen aufweisen.
ARTIKEL 4 – BESTELLUNG
Die Bestellung gilt mit Bestätigung der Zahlung oder Eingang der verlangten Anzahlung als verbindlich und endgültig.
Der Verkäufer behält sich das Recht vor:
- eine Bestellung abzulehnen;
- deren Bearbeitung auszusetzen;
- ergänzende Angaben zu verlangen;
insbesondere bei Verdacht auf Betrug, bei einem früheren Rechtsstreit oder bei unvollständigen Angaben.
Die dem Kunden zugesandte Bestellbestätigung dokumentiert das Zustandekommen des Kaufvertrags.
Jeder Änderungswunsch nach Bestätigung der Bestellung bleibt der ausdrücklichen Zustimmung des Verkäufers vorbehalten.
ARTIKEL 5 – PREISE
Die angezeigten Preise werden ausgewiesen:
- in Schweizer Franken (CHF);
- in Euro (EUR);
je nach ausgewähltem Lieferland.
Die angezeigten Preise verstehen sich einschliesslich der je nach Lieferort anwendbaren Steuern.
Die Kosten für Transport, Verpackung, Handling oder ergänzende Leistungen werden vor der Bestätigung der Bestellung gesondert ausgewiesen.
Der Verkäufer behält sich das Recht vor, seine Preise jederzeit zu ändern.
Massgebend bleibt jedoch der zum Zeitpunkt der endgültigen Bestätigung der Bestellung angezeigte Preis.
ARTIKEL 6 – ZAHLUNG
Die Zahlung kann erfolgen per:
- Kreditkarte;
- Banküberweisung;
- PayPal;
- Finanzierung oder Ratenzahlung, sofern angeboten;
- jedem anderen auf der Website angebotenen Zahlungsmittel.
Der Verkäufer bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Beträge Eigentümer der Ware.
Bei Zahlungsverzug kann der Verkäufer:
- jede Lieferung aussetzen;
- die Bestellung stornieren;
- die Rückgabe der Ware verlangen;
- jede zukünftige Bestellung ablehnen.
Sämtliche mit dem Inkasso verbundenen Kosten gehen im gesetzlich zulässigen Rahmen zu Lasten des Kunden.
ARTIKEL 7 – VERFÜGBARKEIT DER PRODUKTE
Die angezeigten Fristen dienen lediglich der Veranschaulichung.
Sie hängen insbesondere ab von:
- den Produktionskapazitäten;
- der Belieferung durch die Lieferanten;
- dem internationalen Transport;
- den Zollformalitäten;
- den logistischen Rahmenbedingungen.
Der Verkäufer kann nicht für Verzögerungen haftbar gemacht werden, die einem Lieferanten, einem Transporteur, einer Verwaltungsbehörde oder einem von seinem Willen unabhängigen Ereignis zuzuschreiben sind.
Im Falle einer vorübergehenden Nichtverfügbarkeit wird der Kunde schnellstmöglich informiert.
Der Verkäufer kann anbieten:
- eine neue Frist;
- ein gleichwertiges Produkt;
- die Stornierung der Bestellung.
ARTIKEL 8 – LIEFERUNG UND ENTGEGENNAHME DER WARE
Die Ware reist ab Übergabe an den Transporteur auf Gefahr des Kunden, sofern die anwendbare Gesetzgebung dies zulässt.
Der Kunde ist verpflichtet, den Zustand der Ware bei der Lieferung sorgfältig zu prüfen.
Bei einer Beschädigung, einem Stoss, einer beschädigten Verpackung oder einem beschädigten Produkt hat der Kunde:
- die Ware in Anwesenheit des Fahrers zu öffnen und zu kontrollieren;
- die festgestellten Schäden genau auf dem Lieferschein zu vermerken;
- die Lieferung zu verweigern, wenn die Ware beschädigt ist;
- detaillierte Fotografien anzufertigen;
- den Verkäufer innerhalb von 24 Stunden nach der Lieferung zu informieren.
Der Vermerk «unter Vorbehalt des Auspackens» oder ein ähnlicher Vermerk stellt gegenüber Transporteuren und Versicherungen keinen gültigen Vorbehalt dar.
Keine Reklamation wegen eines Transportschadens kann übernommen werden, wenn die Ware ohne ordnungsgemässen Vorbehalt angenommen wurde.
Der Kunde anerkennt, dass voluminöse Produkte wie Dachzelte, Dachträger oder Vorzelte in Verpackungen geliefert werden können, die Transportspuren aufweisen, ohne dass das Produkt selbst beschädigt ist.
Die ungerechtfertigte Verweigerung einer Lieferung kann zur Verrechnung der vom Verkäufer aufgewendeten Transport-, Rücksende-, Handling- und Wiederversandkosten führen.
ARTIKEL 9 – WIDERRUFSRECHT
9.1 Allgemeiner Grundsatz
Sofern die auf den Vertrag anwendbare Regelung dies vorsieht, namentlich bei Verkäufen an Verbraucher mit Wohnsitz in der Europäischen Union, verfügt der Kunde über eine Frist von vierzehn (14) Kalendertagen ab Erhalt der Ware, um sein Widerrufsrecht ohne Angabe von Gründen auszuüben.
Die Bestimmungen des vorliegenden Artikels gelten ausschliesslich in den Fällen, in denen ein Widerrufsrecht durch die auf den betreffenden Vertrag anwendbare Regelung vorgesehen ist.
Gewerbliche Kunden, Gesellschaften, Vereine, Behörden oder jede im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit handelnde Person geniessen dieses Recht nicht, sofern keine zwingende gesetzliche Bestimmung entgegensteht.
9.2 Ausübung des Widerrufsrechts
Der Kunde hat seine Widerrufsentscheidung spätestens vor Ablauf der Frist von vierzehn (14) Kalendertagen nach Erhalt der Ware mitzuteilen.
Unter Kalendertagen sind alle Tage des Kalenders zu verstehen, einschliesslich Samstage, Sonntage und Feiertage.
Beispielsweise muss eine am 1. des Monats entgegengenommene Ware spätestens am 15. desselben Monats um 23:59 Uhr Gegenstand einer Widerrufsmitteilung sein.
Der Kunde kann sein Widerrufsrecht ausüben mittels:
- des auf der Website bereitgestellten Widerrufsformulars;
- der über die Website zugänglichen dafür vorgesehenen elektronischen Funktion;
- oder jeder eindeutigen Erklärung, die seinen Widerrufswillen zum Ausdruck bringt.
Der Antrag muss eine klare Identifizierung ermöglichen von:
- dem Kunden;
- der Bestellnummer;
- den betroffenen Produkten.
Massgebend ist das Datum des Eingangs des Antrags beim Verkäufer.
Gemäss den anwendbaren Regelungen übermittelt der Verkäufer dem Kunden eine Eingangsbestätigung seines Widerrufsantrags auf einem dauerhaften Datenträger.
9.3 Administrative Validierung des Antrags
Jeder Widerrufsantrag unterliegt einer vorgängigen administrativen Prüfung.
Der Verkäufer teilt dem Kunden anschliessend mit:
- die anwendbare Rücksendeadresse;
- die logistischen Modalitäten der Rücksendung;
- allfällige spezifische Anweisungen zum betreffenden Produkt.
Keine Rücksendung darf vor Erhalt der vom Verkäufer übermittelten Rücksendeanweisungen versandt werden.
Die administrative Bearbeitung eines Widerrufsantrags kann mehrere Werktage in Anspruch nehmen.
9.4 Rücksendung der Ware
Nach Mitteilung seiner Widerrufsentscheidung verfügt der Kunde über eine Höchstfrist von vierzehn (14) Kalendertagen, um die betreffende Ware zurückzusenden.
Unter Kalendertagen sind alle Tage des Kalenders zu verstehen, einschliesslich Samstage, Sonntage und Feiertage.
Beispielsweise bedeutet ein am 1. des Monats erklärter Widerruf, dass die zurückzusendende Ware spätestens am 15. desselben Monats dem Transporteur zu übergeben ist.
Die Produkte müssen zurückgesandt werden:
- vollständig;
- sauber;
- mit sämtlichem Zubehör;
- mit ihren Anleitungen;
- mit ihren Befestigungselementen;
- in ihrer Originalverpackung oder einer Verpackung, die ein gleichwertiges Schutzniveau bietet;
- ordnungsgemäss für den Transport geschützt.
Der Kunde haftet für jeden Wertverlust, der sich aus einer Verwendung ergibt, die über die blosse Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionstüchtigkeit des Produkts hinausgeht.
9.5 Rücksendekosten
Die Rücksendekosten gehen vollumfänglich zu Lasten des Kunden.
Der Kunde anerkennt, ausdrücklich darüber informiert zu sein, dass die von Swisskings und Accessoires4x4.ch vertriebenen Produkte, insbesondere Dachzelte, Vorzelte, Anbauten, Dachträger und andere voluminöse Ausrüstungen, häufig einen spezialisierten Transport erfordern, der erhebliche Rücksendekosten verursachen kann.
Eine Erstattung der Rücksendekosten kann nicht gewährt werden, sofern keine zwingende gesetzliche Bestimmung entgegensteht.
9.6 Haftung für den Rücktransport
Der Kunde bleibt bis zum tatsächlichen Eingang der Ware in den Lagern des Verkäufers allein für diese verantwortlich.
Jeglicher Verlust, jegliche Verschlechterung, Beschädigung oder jeglicher Schaden während des Rücktransports geht ausschliesslich zu Lasten des Kunden.
Der Verkäufer empfiehlt die Verwendung eines Transporteurs, der verfügt über:
- eine Sendungsverfolgung;
- einen Liefernachweis;
- eine Versicherung, die den tatsächlichen Wert der Ware abdeckt.
Keine Erstattung kann erfolgen für eine Ware, die nicht entgegengenommen wurde oder infolge des Rücktransports beschädigt entgegengenommen wurde.
9.7 Vom Widerrufsrecht ausgeschlossene Produkte
Das Widerrufsrecht gilt nicht für die durch die anwendbare Regelung ausgeschlossenen Produkte.
Davon betroffen sind insbesondere:
- massgefertigte Produkte;
- personalisierte Produkte;
- nach den Spezifikationen des Kunden hergestellte Produkte;
- auf Wunsch des Kunden abgeänderte Produkte;
- allgemeiner alle Produkte, die einem durch die anwendbare Regelung vorgesehenen Ausschluss vom Widerrufsrecht unterliegen.
Der Verkäufer informiert den Kunden vor der Bestellung, wenn ein Produkt vom Widerrufsrecht ausgeschlossen ist.
9.8 Kontrolle der zurückgesandten Produkte
Bei Eingang der Rücksendung nimmt der Verkäufer eine vollständige Kontrolle des Produkts, seines Zubehörs, seiner Verpackung und seines allgemeinen Zustands vor.
Das Widerrufsrecht erlaubt es dem Kunden ausschliesslich, das Produkt unter Bedingungen zu prüfen, die mit denen in einem physischen Geschäft vergleichbar sind, um dessen Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionstüchtigkeit zu überprüfen.
Das Widerrufsrecht stellt keine Möglichkeit zur kostenlosen Miete, zur verlängerten Erprobung oder zur vorübergehenden Nutzung des Produkts dar.
Die Nutzung des Produkts während einer Reise, eines Urlaubs, eines Aufenthalts, einer Veranstaltung, eines Biwaks, eines Campings oder jeder anderen Outdoor-Aktivität stellt eine tatsächliche Nutzung des Produkts dar und nicht eine blosse Überprüfung seiner Eigenschaften.
Jede Nutzung, die über den Rahmen der normalen Überprüfung hinausgeht, kann gemäss Artikel 11 der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu einem Wertverlust des Produkts führen.
ARTIKEL 10 – BEDINGUNGEN FÜR DIE RÜCKSENDUNG DER PRODUKTE
Die zurückgesandten Produkte müssen zwingend sein:
- vollständig;
- sauber;
- mit sämtlichem Zubehör;
- mit ihren Anleitungen;
- mit ihren Befestigungselementen;
- ordnungsgemäss für den Transport geschützt;
- in ihrer Originalverpackung oder einer Verpackung, die ein gleichwertiges Schutzniveau bietet, zurückgesandt.
Der Kunde haftet allein für Schäden, die sich aus einer unzureichenden oder ungeeigneten Verpackung bei der Rücksendung ergeben.
Der Verkäufer behält sich das Recht vor, jede offensichtlich unvollständige oder nicht konforme Rücksendung abzulehnen.
ARTIKEL 11 – WERTVERLUST DER ZURÜCKGESANDTEN PRODUKTE
Das Widerrufsrecht erlaubt es dem Kunden ausschliesslich, das Produkt unter Bedingungen zu prüfen, die mit denen in einem physischen Geschäft vergleichbar sind, um dessen Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionstüchtigkeit zu überprüfen.
Das Widerrufsrecht stellt keine Möglichkeit zur kostenlosen Miete, zur verlängerten Erprobung oder zur vorübergehenden Nutzung des Produkts dar.
Die Nutzung des Produkts während einer Reise, eines Urlaubs, eines Aufenthalts, einer Veranstaltung, eines Biwaks, eines Campings oder jeder anderen Outdoor-Aktivität stellt eine tatsächliche Nutzung des Produkts dar und nicht eine blosse Überprüfung seiner Eigenschaften.
Der Kunde haftet für jeden Wertverlust, der sich aus Handhabungen ergibt, die über die zur normalen Prüfung des Produkts erforderlichen hinausgehen.
Bei Eingang der Rücksendung nimmt der Verkäufer eine vollständige Inspektion des Produkts vor.
Ein Wertverlust kann insbesondere in folgenden Fällen festgestellt werden:
- fehlende oder beschädigte Verpackung;
- Spuren von Montage oder Demontage;
- Spuren von Festziehen oder Installation am Fahrzeug;
- Kratzer, Stösse oder Verformungen;
- fehlendes Zubehör;
- fehlende Anleitungen;
- Verschmutzungen;
- Feuchtigkeit;
- Schimmel;
- Gerüche;
- Witterungseinwirkung;
- Beschädigung des Tuchs, der Matratze, der Hülle oder der Komponenten;
- jede Nutzung, die den Marktwert des Produkts mindert.
Bei Dachzelten, Vorzelten, Anbauten und Campingausrüstung wird systematisch eine eingehende Kontrolle durchgeführt.
Richtwerttabelle für den Wertverlust
- Originalverpackung fehlend, stark beschädigt oder unbrauchbar: bis zu 15 % des Produktpreises.
- Fehlendes Zubehör, fehlende Befestigungen oder Anleitungen: Kosten für den Ersatz der betreffenden Elemente.
- Leichte Spuren von Montage oder Demontage: bis zu 10 % des Produktpreises.
- Sichtbare Spuren von Montage am Fahrzeug oder von Nutzung: 10 % bis 25 % des Produktpreises.
- Produkt unter realen Bedingungen genutzt (Reise, Urlaub, Camping, Biwak, verlängerte Nutzung im Freien oder jede andere Nutzung, die über die blosse Überprüfung des Produkts hinausgeht): Wertverlust entsprechend dem tatsächlich festgestellten Wertverlust, der bis zu 50 % des Produktpreises betragen kann.
- Produkt mit erheblichen Spuren von Nutzung, Abnutzung, Witterungseinwirkung, Verschmutzung, Feuchtigkeit, Schimmel, Gerüchen oder Beschädigung der Komponenten: Wertverlust, der bis zu 50 % des Produktpreises betragen kann.
- Produkt, dessen Zustand einen Wiederverkauf unter normalen kommerziellen Bedingungen oder als Vorführprodukt nicht mehr zulässt: Wertverlust entsprechend dem tatsächlich festgestellten Wertverlust, der 50 % des Produktpreises übersteigen kann.
Die vorstehenden Prozentsätze dienen lediglich der Veranschaulichung. Der tatsächlich angewandte Wertverlust wird nach dem bei der Kontrolle festgestellten tatsächlichen Wertverlust bestimmt.
Der Kunde wird ausdrücklich darüber informiert, dass die Schutzverpackungen der Dachzelte, Vorzelte und voluminösen Produkte speziell für den Transport schwerer und empfindlicher Waren konzipiert sind.
Der Wert dieser Verpackungen kann bis zu 15 % des Verkaufspreises des Produkts ausmachen.
ARTIKEL 12 – ERSTATTUNG
Eine allfällige Erstattung erfolgt erst nach:
- tatsächlichem Eingang der Ware;
- vollständiger Kontrolle der Rücksendung;
- Validierung des Dossiers;
- Beurteilung allfälliger Wertverluste.
Jeder festgestellte Wertverlust wird vom erstatteten Betrag abgezogen.
Die Erstattung erfolgt über dasselbe Zahlungsmittel, das bei der Bestellung verwendet wurde, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren.
Der Verkäufer behält sich das Recht vor, jede Erstattung bis zum tatsächlichen Eingang der zurückgesandten Ware aufzuschieben.
ARTIKEL 13 – UMTAUSCHRICHTLINIE
Der Umtausch stellt kein automatisches Recht dar.
Jeder Umtauschwunsch bleibt der vorgängigen Zustimmung des Verkäufers vorbehalten.
Die mit einem Umtausch verbundenen Rücksendekosten gehen zu Lasten des Kunden, sofern der Verkäufer nicht schriftlich etwas anderes vereinbart.
Die im Rahmen eines Umtauschs zurückgesandten Produkte müssen denselben Bedingungen entsprechen wie die für Rücksendungen und Widerrufe vorgesehenen.
Der Verkäufer behält sich das Recht vor, anzubieten:
- einen Umtausch;
- eine Gutschrift;
- eine Erstattung;
- oder eine begründete Ablehnung des Antrags, wenn die erforderlichen Bedingungen nicht erfüllt sind.
ARTIKEL 14 – GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNG UND KOMMERZIELLE GARANTIE
Die vom Verkäufer vertriebenen Produkte geniessen die nach der auf den Vertrag anwendbaren Regelung geltenden gesetzlichen Gewährleistungen.
Die Gewährleistung deckt ausschliesslich Fabrikationsfehler, Materialfehler oder dem Produkt innewohnende Mängel ab.
Die Gewährleistung ist strikt auf die Reparatur, den Ersatz oder jede andere Lösung beschränkt, die der Verkäufer nach den Umständen des Dossiers für angemessen hält.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere, ohne dass diese Aufzählung abschliessend ist:
- die normale Abnutzung des Produkts;
- die normalen Gebrauchsspuren;
- Kratzer, Einschläge, Verformungen oder ästhetische Schäden infolge der Nutzung;
- Schäden infolge einer fehlerhaften Montage;
- Schäden infolge einer nicht bestimmungsgemässen Nutzung;
- Schäden infolge einer Überlastung;
- Schäden infolge mangelnder Wartung;
- durch einen Unfall verursachte Schäden;
- Schäden infolge einer Änderung, Umgestaltung, Anpassung, Reparatur oder Intervention am Produkt durch den Kunden oder einen nicht autorisierten Dritten;
- durch extreme Witterungsbedingungen verursachte Schäden;
- Schäden infolge einer gewerblichen, sportlichen, intensiven oder mietweisen Nutzung, wenn das Produkt nicht für diesen Gebrauch konzipiert ist;
- Schäden infolge einer mangelhaften Verankerung oder Befestigung;
- durch eine unsachgemässe Lagerung verursachte Schäden;
- durch eine feuchte Lagerung verursachte Schäden;
- Schimmel;
- Gerüche infolge einer unsachgemässen Lagerung;
- Schäden infolge eines Zusammenklappens des Produkts in feuchtem Zustand;
- durch eine längere Einwirkung von Feuchtigkeit verursachte Schäden;
- Schäden infolge der Ansammlung von Wasser, Schnee oder Eis;
- Schäden infolge einer Einwirkung von Winden, die über die Empfehlungen des Herstellers hinausgehen;
- durch Tiere, Insekten oder Nagetiere verursachte Schäden;
- versehentliche Schnitte, Perforationen, Verbrennungen oder Risse;
- Schäden infolge ungeeigneter Reinigungsmittel, Lösungsmittel oder Behandlungen;
- Schäden infolge der Nichtbeachtung der Anleitungen, Anweisungen oder Empfehlungen des Herstellers;
- Schäden infolge einer Nutzung des Produkts auf beschädigten Pisten, im Gelände, im Wettkampf, bei Raids, beim Überwinden von Hindernissen oder unter Bedingungen, die über den vom Hersteller vorgesehenen normalen Gebrauch hinausgehen;
- die Kosten der Demontage;
- die Kosten der Wiedermontage;
- die Kosten der Stilllegung des Fahrzeugs;
- die Transportkosten;
- die Kosten der Begutachtung;
- die Arbeitskosten;
- die Nebenkosten, die sich direkt oder indirekt aus dem geltend gemachten Mangel ergeben.
Bei Dachzelten, Vorzelten, Anbauten und Campingausrüstung ist der Kunde für die vollständige Trocknung des Produkts vor dessen Lagerung verantwortlich.
Kondensationserscheinungen infolge der Witterungsbedingungen, der Umgebungstemperatur, der Luftfeuchtigkeit, der Belüftung des Produkts oder der Belegung der Schlafstätte stellen keinen Fabrikationsfehler dar und können keinen Gewährleistungsanspruch begründen.
Jedem Gewährleistungsantrag sind beizulegen:
- ausreichend detaillierte Fotografien;
- eine genaue Beschreibung des aufgetretenen Problems;
- die Bestell- oder Rechnungsnummer;
- und alle Angaben, die eine Identifizierung des betreffenden Produkts ermöglichen.
Der Verkäufer behält sich das Recht vor, anzufordern:
- ergänzende Fotografien;
- Videos;
- technische Informationen;
- eine Begutachtung;
- oder die Rücksendung des Produkts vor jeder Entscheidung über die Übernahme.
Keine Intervention, Reparatur, Änderung, Naht, kein Ersatz eines Teils oder Reparaturversuch, der ohne die vorgängige schriftliche Zustimmung des Verkäufers durchgeführt wurde, kann zu einer Erstattung oder Gewährleistungsübernahme führen.
14.1 Vom Kunden abgeänderte Produkte
Jede Änderung, Umgestaltung, Anpassung, Bohrung, jeder Zuschnitt, jede Verklebung, Hinzufügung von Zubehör, Reparatur, Naht, jeder Ersatz von Teilen oder jede Intervention am Produkt durch den Kunden oder einen nicht autorisierten Dritten führt zum Verlust der Gewährleistung für die betreffenden Elemente und kann zum vollständigen oder teilweisen Ausschluss der Gewährleistung für das gesamte Produkt führen, wenn diese Intervention die Feststellung der Ursache des geltend gemachten Mangels verhindert.
Der Verkäufer behält sich das Recht vor, jede Übernahme abzulehnen, wenn der Zustand des Produkts eine objektive Beurteilung der Ursache des geltend gemachten Mangels nicht mehr zulässt.
Wird ein abgeändertes Produkt an den Verkäufer zurückgesandt, kann dieser dessen Rücknahme verweigern, seine Übernahme beschränken oder einen Wertverlust anwenden, der der Unmöglichkeit Rechnung trägt, das Produkt in seinem ursprünglichen Zustand wiederzuverkaufen.
Im Rahmen eines Umtauschs, einer Kulanz, einer gütlichen Lösung oder eines ausnahmsweise vom Verkäufer gewährten Ersatzes kann die Rücksendung eines abgeänderten Produkts nicht als Anerkennung eines Fabrikationsfehlers, eines verborgenen Mangels oder einer wie auch immer gearteten Haftung des Verkäufers ausgelegt werden.
Es steht dem Verkäufer frei, die Rücknahme eines abgeänderten Produkts anzunehmen oder abzulehnen, selbst wenn diese Rücknahme im Rahmen einer dem Kunden angebotenen gütlichen Lösung erfolgt.
Wird ein im Rahmen einer Gewährleistung, einer Kulanz oder einer gütlichen Lösung ersetztes, zurückgenommenes oder umgetauschtes Produkt vom Verkäufer behalten, stellt diese Rücknahme keine Anerkennung eines Fabrikationsfehlers, eines verborgenen Mangels oder einer wie auch immer gearteten Haftung des Verkäufers dar.
Jede aus Kulanz vorgenommene Rücknahme oder jeder aus Kulanz vorgenommene Ersatz bleibt ausnahmsweise und kann weder einen Präzedenzfall schaffen noch im Rahmen eines anderen Dossiers geltend gemacht werden.
14.2 Gewährleistungsverfahren
Der Verkäufer entscheidet allein über die Methode der Bearbeitung eines Gewährleistungsantrags.
Je nach Art des Dossiers kann der Verkäufer insbesondere:
- ein Ersatzteil liefern;
- das Produkt reparieren lassen;
- das Produkt ersetzen;
- eine Gutschrift anbieten;
- eine kommerzielle Beteiligung anbieten;
- oder die Übernahme ablehnen, wenn die Gewährleistungsbedingungen nicht erfüllt sind.
Keine Ersatzlieferung, keine Kulanz und kein gütlicher Vorschlag können als automatische Haftungsanerkennung seitens des Verkäufers ausgelegt werden.
ARTIKEL 15 – KOMPATIBILITÄT DER PRODUKTE
Der Kunde ist allein verantwortlich für die Überprüfung der Kompatibilität des Produkts mit seinem Fahrzeug, seiner Installation oder seiner vorgesehenen Nutzung.
Die auf der Website, in den Katalogen, auf den technischen Datenblättern, per E-Mail, über soziale Netzwerke oder telefonisch mitgeteilten Informationen dienen lediglich der Veranschaulichung.
Der Verkäufer gewährleistet nicht die Kompatibilität mit allen Versionen, Motorisierungen, Ausstattungen, Herstelleroptionen oder an einem Fahrzeug vorgenommenen Änderungen.
Bestimmte Installationen können erfordern:
- Anpassungen;
- Einstellungen;
- Änderungen am Fahrzeug;
- ergänzende Ausrüstungen.
Diese Arbeiten fallen ausschliesslich in die Verantwortung des Kunden.
ARTIKEL 15 BIS – TECHNISCHE INFORMATIONEN UND KOMPATIBILITÄTSEMPFEHLUNGEN
Die vom Verkäufer per Telefon, E-Mail, Instant Messaging, über soziale Netzwerke oder jedes andere Kommunikationsmittel mitgeteilten technischen Informationen, Empfehlungen, Kompatibilitätshinweise, Montagesimulationen und Ratschläge werden auf der Grundlage der vom Kunden mitgeteilten Informationen erteilt.
Der Kunde anerkennt, dass der Verkäufer aus der Ferne nicht sämtliche Eigenschaften, Herstelleroptionen, Änderungen, Zubehörteile, Modelljahrgangsentwicklungen, Sondereditionen, installierten Ausrüstungen oder die jedem Fahrzeug eigenen Besonderheiten materiell überprüfen kann.
Die vom Verkäufer mitgeteilten Kompatibilitätsangaben stellen Informationen dar, die lediglich der Veranschaulichung dienen, und können keine absolute Kompatibilitätsgarantie darstellen.
Der Kunde bleibt allein verantwortlich für die abschliessende Überprüfung der Kompatibilität des Produkts mit seinem Fahrzeug vor jeder Installation, Änderung oder Nutzung.
Der Verkäufer kann nicht haftbar gemacht werden, wenn eine Inkompatibilität insbesondere zurückzuführen ist auf:
- einen Fehler oder eine Unterlassung in den vom Kunden gemachten Angaben;
- eine frühere Änderung des Fahrzeugs;
- eine Sonderedition oder limitierte Edition;
- eine Herstellerentwicklung;
- einen Marktunterschied (Europa, Schweiz, Australien, USA, Asien usw.);
- einen Wechsel des Modelljahrgangs;
- eine besondere technische Konfiguration;
- eine nach dem Verlassen des Werks installierte Ausrüstung oder Zubehör.
Der Kunde anerkennt, dass bestimmte Produkte, namentlich Felgen, Spurverbreiterungen, Schnorchel, Stossstangen, Schutzvorrichtungen, Dachträger und Geländeausrüstungen, ergänzende Anpassungen oder Überprüfungen erfordern können, die vor einer physischen Inspektion des Fahrzeugs nicht mit Sicherheit bestimmt werden können.
Kein vom Verkäufer erteilter Rat kann den Kunden von seiner Pflicht zur vorgängigen Überprüfung entbinden.
Die Kosten, die sich aus einem Kompatibilitätsfehler infolge einer der vorgenannten Situationen ergeben, gehen zu Lasten des Kunden.
ARTIKEL 16 – FELGEN UND RÄDER
Die Angaben zu Abmessungen, Einpresstiefen (ET), Lochkreisen, Mittenbohrungen, Tragfähigkeiten und Kompatibilitäten dienen lediglich der Veranschaulichung.
Der Kunde bleibt allein verantwortlich für die Überprüfung der Kompatibilität der Felgen mit seinem Fahrzeug.
Eine als kompatibel angegebene Felge kann erfordern:
- eine Änderung des Fahrzeugs;
- eine Höherlegung;
- die Montage von Spurverbreiterungen;
- eine Anpassung der Bereifung;
- eine Änderung der umliegenden Bauteile.
Der Verkäufer gewährleistet nicht die Zulassung der Montage im Nutzungsland des Fahrzeugs.
Der Kunde bleibt allein verantwortlich für die Einhaltung der anwendbaren örtlichen Vorschriften.
ARTIKEL 17 – SPURVERBREITERUNGEN
Spurverbreiterungen verändern die ursprünglichen Eigenschaften des Fahrzeugs.
Ihre Installation kann erfordern:
- eine Zulassung;
- eine behördliche Abnahme;
- eine spezifische technische Kontrolle;
- ergänzende Änderungen am Fahrzeug.
Der Kunde bleibt allein verantwortlich für:
- die Konformität der Montage;
- die behördlichen Schritte;
- die allfälligen Meldungen an seinen Versicherer;
- die Einhaltung der anwendbaren Vorschriften.
Der Verkäufer kann nicht für eine verweigerte Zulassung oder Immatrikulation haftbar gemacht werden.
ARTIKEL 18 – SCHNORCHEL, STOSSSTANGEN, DACHTRÄGER UND OFF-ROAD-AUSRÜSTUNG
Schnorchel, Stossstangen, Schutzvorrichtungen, Dachträger, Trittbretter, Unterfahrschutz, Kotflügelverbreiterungen und für den Geländeeinsatz bestimmte Ausrüstungen können erfordern:
- Zuschnitte;
- Bohrungen;
- Karosserieänderungen;
- technische Anpassungen;
- spezifische Zulassungen.
Der Kunde anerkennt, vor dem Kauf umfassend über diese Anforderungen informiert worden zu sein.
Die Wahl des Produkts, seine Installation, seine rechtliche Konformität und seine Nutzung fallen ausschliesslich in die Verantwortung des Kunden.
Keine Rücknahme kann nach Montage, Montageversuch oder Änderung des Produkts akzeptiert werden.
Der Verkäufer gewährleistet nicht die Strassenzulassung der Ausrüstungen in allen Ländern.
ARTIKEL 19 – DACHZELTE, VORZELTE UND CAMPINGAUSRÜSTUNG
Der Kunde ist allein verantwortlich für die vorgängige Überprüfung:
- der zulässigen dynamischen Last;
- der zulässigen statischen Last;
- der Tragfähigkeit des Fahrzeugdachs;
- der Tragfähigkeit der Dachträgerstangen;
- der Tragfähigkeit der Dachträger;
- der Qualität der Befestigungspunkte.
Die vom Verkäufer mitgeteilten Lastwerte dienen lediglich der Veranschaulichung auf der Grundlage der zum Zeitpunkt des Verkaufs verfügbaren Informationen.
Der Verkäufer kann nicht haftbar gemacht werden für:
- eine Verformung des Dachs;
- ein Ausreissen der Befestigungen;
- ein Absacken der Fahrzeugstruktur;
- einen Sach- oder Personenschaden infolge einer ungeeigneten Installation;
- eine Überschreitung der zulässigen Lasten des Fahrzeugs.
Der Kunde bleibt allein verantwortlich für die Einhaltung der Empfehlungen des Fahrzeugherstellers.
ARTIKEL 20 – MONTAGE UND INSTALLATION
Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, sind die vertriebenen Produkte dazu bestimmt, unter der Verantwortung des Kunden oder eines Fachbetriebs seiner Wahl installiert zu werden.
Der Verkäufer kann nicht haftbar gemacht werden für:
- einen Montagefehler;
- einen Installationsmangel;
- eine fehlerhafte Einstellung;
- einen Wartungsmangel;
- eine nicht den gelieferten Anleitungen entsprechende Nutzung.
Sämtliche mit der Demontage, Wiedermontage, Stilllegung des Fahrzeugs, Begutachtung oder Arbeitsleistung verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
ARTIKEL 21 – SCHRAUBEN, BOLZEN UND BEFESTIGUNGSELEMENTE
Die mechanischen Leistungen von Schrauben, Muttern, Bolzen, Diebstahlsicherungen und Befestigungssystemen hängen unmittelbar von den Montagebedingungen ab.
Keine Gewährleistung kann gewährt werden, wenn das Versagen insbesondere zurückzuführen ist auf:
- ein falsches Anzugsdrehmoment;
- ein übermässiges Festziehen;
- ein zu schwaches Festziehen;
- einen Montagefehler;
- mangelnde Wartung;
- Korrosion;
- eine nicht bestimmungsgemässe Nutzung.
Der Kunde ist allein verantwortlich für die Einhaltung der Montagevorgaben und der regelmässigen Kontrolle.
ARTIKEL 22 – HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Der Verkäufer kann nicht für indirekte Schäden haftbar gemacht werden, die insbesondere zurückzuführen sind auf:
- einen Betriebsverlust;
- eine Stilllegung des Fahrzeugs;
- einen Einnahmeverlust;
- einen Nutzungsverlust;
- einen kommerziellen Schaden;
- einen finanziellen Schaden;
- einen entgangenen Gewinn.
Die Haftung des Verkäufers ist strikt auf den Wert des verkauften Produkts beschränkt.
In keinem Fall kann der Verkäufer für Folgen haftbar gemacht werden, die zurückzuführen sind auf:
- eine fehlerhafte Montage;
- eine ungeeignete Nutzung;
- eine Überlastung;
- eine Änderung des Produkts;
- eine Änderung des Fahrzeugs;
- eine Nichtbeachtung der technischen Empfehlungen;
- eine Nutzung im Wettkampf, bei Raids, Rallyes oder extremen Aktivitäten.
ARTIKEL 23 – FOTOGRAFIEN UND VERKAUFSUNTERLAGEN
Die Fotografien, Videos, Illustrationen, Anleitungen, Schemata, technischen Datenblätter und Marketingunterlagen dienen lediglich der Veranschaulichung.
Geringfügige Unterschiede in Darstellung, Farbe, Verarbeitung oder Zubehör können bestehen, ohne einen Mangel an Vertragsmässigkeit darzustellen.
Die auf der Website vorhandenen Fotografien und Abbildungen sind unverbindlich.
ARTIKEL 24 – PFLICHTEN DES KUNDEN
Der Kunde anerkennt, Kenntnis genommen zu haben:
- von den Eigenschaften des Produkts;
- von den Gebrauchsanleitungen;
- von den Vorsichtsmassnahmen beim Gebrauch;
- von den Montageempfehlungen;
- von den allfälligen technischen Einschränkungen.
Der Kunde verpflichtet sich, die Produkte ihrer Bestimmung und den gelieferten Anweisungen entsprechend zu nutzen.
Jede den Empfehlungen des Herstellers oder des Verkäufers zuwiderlaufende Nutzung erfolgt unter der alleinigen Verantwortung des Kunden.
ARTIKEL 24 BIS – LIEFERFEHLER UND IRRTÜMLICH ÜBERGEBENE WARE
Der Kunde ist verpflichtet, dem Verkäufer schnellstmöglich jeden festgestellten Lieferfehler zu melden, insbesondere bei:
- Erhalt eines nicht bestellten Produkts;
- Erhalt eines Produkts in grösserer als der bestellten Menge;
- einem Referenzfehler;
- Erhalt einer für einen anderen Kunden bestimmten Ware;
- oder jedem anderen Kommissionierungs- oder Versandfehler.
Die irrtümlich übergebene Ware bleibt ausschliessliches Eigentum des Verkäufers.
Der Kunde unterlässt es:
- die irrtümlich erhaltenen Produkte zu nutzen;
- die irrtümlich erhaltenen Produkte zu installieren;
- sie abzuändern;
- sie an einen Dritten abzutreten;
- sie weiterzuverkaufen;
- sie zu zerstören;
- oder sie unrechtmässig zu behalten.
Der Kunde verpflichtet sich, die Ware in dem Zustand aufzubewahren, in dem sie entgegengenommen wurde, bis ihre Rücknahme durch den Verkäufer organisiert ist.
Der Verkäufer übernimmt die angemessenen Kosten für die Rückholung der irrtümlich gelieferten Ware, wenn dieser Fehler ihm zuzuschreiben ist.
Jede Nutzung, Beschädigung, jedes Verschwinden, jeder Weiterverkauf oder jede ungerechtfertigte Rückgabeverweigerung einer irrtümlich erhaltenen Ware kann zur Verrechnung ihres vollen Werts sowie zu jeder zur Wahrung der Rechte des Verkäufers erforderlichen Massnahme führen.
Der Kunde anerkennt, dass ein materieller Kommissionierungs-, Versand- oder Lieferfehler ihm kein wie auch immer geartetes Eigentumsrecht an der irrtümlich erhaltenen Ware verschaffen kann.
ARTIKEL 24 TER – UMTAUSCH, ERSATZ UND ERSATZPRODUKTE
Im Rahmen einer Gewährleistungsübernahme, einer Kulanz, eines Umtauschs oder jeder anderen Intervention des Verkäufers kann dieser dazu veranlasst sein, dem Kunden ein Ersatzprodukt, ein Ersatzteil oder ein Substitutionsprodukt vor Rückholung des ursprünglichen Produkts zuzusenden.
Sofern der Verkäufer nicht schriftlich etwas anderes vereinbart, bleibt das ersetzte Produkt bis zu seiner tatsächlichen Rückgabe Eigentum des Verkäufers.
Der Kunde verpflichtet sich, das ersetzte, mangelhafte oder vom Umtausch betroffene Produkt innerhalb der vom Verkäufer mitgeteilten Fristen zurückzugeben.
Der Kunde unterlässt es insbesondere:
- das ersetzte Produkt und das Ersatzprodukt gleichzeitig zu behalten;
- das ersetzte Produkt weiterzuverkaufen;
- das ersetzte Produkt an einen Dritten abzutreten;
- das ersetzte Produkt nach Erhalt des Ersatzprodukts zu nutzen;
- das ersetzte Produkt zu zerlegen, um bestimmte Teile zu entnehmen;
- das ersetzte Produkt zu zerstören oder aufzugeben.
Bei Nichtrückgabe des ersetzten Produkts innerhalb der mitgeteilten Frist kann der Verkäufer:
- den Wert des nicht zurückgegebenen Produkts verrechnen;
- seine unverzügliche Rückgabe verlangen;
- jede weitere Übernahme aussetzen;
- jedes zur Wahrung seiner Rechte zweckdienliche Verfahren einleiten.
Weist das ersetzte Produkt Schäden, Mängel oder Funktionsstörungen auf, bleibt der Kunde verpflichtet, es in dem Zustand zurückzugeben, in dem es sich befindet.
Das Behalten eines ersetzten Produkts nach Erhalt eines Ersatzprodukts überträgt dem Kunden kein Eigentumsrecht.
Der Kunde anerkennt, dass ein vorgezogener Ersatz oder ein vom Verkäufer vorgenommener Umtausch auf einem Vertrauensprinzip beruht und nicht dazu führen darf, dass er ohne vorgängige schriftliche Zustimmung des Verkäufers mehrere Exemplare desselben Produkts behält.
ARTIKEL 25 – HÖHERE GEWALT
Der Verkäufer kann nicht für die vollständige oder teilweise Nichterfüllung seiner Verpflichtungen haftbar gemacht werden, wenn diese Nichterfüllung auf ein Ereignis höherer Gewalt oder ein Ereignis zurückzuführen ist, das sich vernünftigerweise seiner Kontrolle entzieht.
Als solche gelten insbesondere, ohne dass diese Aufzählung abschliessend ist:
- Naturkatastrophen;
- Brände;
- Überschwemmungen;
- Stürme;
- Pandemien oder Epidemien;
- bewaffnete Konflikte;
- Terrorakte;
- zivile Unruhen;
- Streiks;
- Hafenblockaden;
- Hafenschliessungen;
- Verzögerungen oder Nichtverfügbarkeiten des See-, Luft-, Schienen- oder Strassentransports;
- Rohstoffknappheiten;
- Komponentenknappheiten;
- staatliche Beschränkungen;
- Embargos;
- Zollblockaden;
- Ausfälle von Lieferanten;
- Ausfälle von Transporteuren;
- Cyberangriffe;
- schwerwiegende Ausfälle von Kommunikationsnetzen oder Infrastrukturen.
Beim Eintreten eines solchen Ereignisses werden die Verpflichtungen des Verkäufers für die gesamte Dauer des betreffenden Ereignisses ausgesetzt.
Der Verkäufer verpflichtet sich, den Kunden schnellstmöglich zu informieren, wenn ein Ereignis dieser Art die Ausführung der Bestellung beeinträchtigen kann.
Keine Entschädigung, Vertragsstrafe, kein Schadenersatzanspruch und keine Stornierung der Bestellung kann vom Verkäufer allein aufgrund des Eintretens eines Ereignisses höherer Gewalt verlangt werden.
ARTIKEL 26 – ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterstehen dem schweizerischen Recht.
Sollten aufgrund der Gesetzgebung des Wohnsitzlandes des Kunden gewisse zwingende Bestimmungen zum Verbraucherschutz anwendbar sein, bleiben diese in dem von der betreffenden Regelung vorgeschriebenen Umfang anwendbar.
Jeder Rechtsstreit über die Auslegung, Ausführung, Gültigkeit oder Beendigung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird den zuständigen Gerichten des Kantons Wallis, Schweiz, unterbreitet, unter Vorbehalt der allenfalls anwendbaren zwingenden Bestimmungen zum Verbraucherschutz.
Vor jedem Gerichtsverfahren verpflichten sich die Parteien, innerhalb einer angemessenen Frist eine gütliche Lösung anzustreben.
Sollte eine der Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für nichtig, rechtswidrig oder unanwendbar erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen vollumfänglich gültig und anwendbar.
Der Umstand, dass sich der Verkäufer zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht auf eine Bestimmung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen beruft, kann nicht als Verzicht ausgelegt werden, sich später darauf zu berufen.